LIVE REGION REGIONALMAGAZIN
Herausgeber: connect Werbeagentur
1. »Anzeigenauftrag« im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Die Anzeigenpreise ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss gültigen live region Anzeigenpreisliste. Ändert sich der Anzeigentarif nach Vertragsabschluss, ist live region berechtigt, den Preis nach der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Preisliste zu berechnen. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die live region Preisliste zu halten. Die von live region gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
3. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht deutlich als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von live region mit dem Wort »Anzeige« deutlich gemacht.
4. live region behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen von live region gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für live region unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäfsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für live region erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
5. Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen, Beihefter, Beikleber etc. ist der Auftraggeber verantwortlich. Sollten die Druckunterlagen nicht bis zum Druckunterlagenschluss – bei live region ist das 5 Tage nach Anzeigenschluss – eingegangen sein, ist live region berechtigt, den Betrag für die nicht abgedruckte Anzeige trotzdem in Rechnung zu stellen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert live region unverzüglich Ersatz an. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. live region gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
6. Wird mit den Druckunterlagen kein farbverbindlicher Andruck geliefert, können bei geringen Farbabweichungen live region gegenüber keine Ansprüche auf Preisminderung geltend gemacht werden. Die Übernahme digitaler Anzeigen ist nur nach den Richtlinien vonlive region möglich. Eine Gewährleistung bei Nichtbeachtung der Richtlinien ist ausgeschlossen.
7. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt live region eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Preisminderung oder Rückkgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche können nur bis zur Höhe des betreffenden Anzeigen-Entgeldes verlangt werden. Reklamationen sind außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von 2 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend zu machen, sonst verfallen die Ansprüche. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung von live region auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Dies gilt auch, wenn live region eine geplante Ausgabe nicht auf den Markt bringt.
8. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
9. Bei Zahlungsverzug oder Stundung berechnet live region unter Vorbehalt weitergehender Rechte Verzugszinsen. live region kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist live region berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
10. live region liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg an eine Adresse. Belege an mehrere Adressen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung von live region über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
11. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
12. Eine Stornierung des Auftrages ist nur bis 4 Wochen vor dem Termin der Drucklegung möglich. Sollte der Auftrag nicht rechtzeitig storniert werden, so hat der Auftraggeber eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Auftragssumme zzgl. Mwst. an live region zu entrichten.
Für die Kündigung eines über mehr als eine Heftausgabe laufenden Auftrages (Mehrfachbuchung) gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen ab Eingang der Kündigung beim Auftragnehmer als vereinbart. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die gekündigten Anzeigen hat der Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30% des Bruttoauftragswertes vor Rabattierung zu bezahlen. Bis zu diesem Zeitpunkt gewährte Rabatte sind vom Auftraggeber nachzuzahlen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten Einbeck.
14. Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die live region Preisliste an.
15. Bei der Auftragserteilung sind durch den Auftraggeber alle erforderlichen Adressdaten anzugeben. Hierzu zählen insbesondere der eigene Vor- und Familienname mit eigener Anschrift bei Privatpersonen; der Name/Firma und Anschrift des handelnden Unternehmens bei kommerziellen Anzeigen. live region weist darauf hin, dass Haftungsbeschränkungen des Auftraggebers nur im gesetzlich zulässigen Rahmen akzeptiert werden.
16. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Herausgeber wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. live region ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Ist der Kunde wegen der Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder ist ihm die Verbreitung dieser Anzeige gerichtlich untersagt worden, so ist hiervon die Anzeigenleitung schriftlich zu benachrichtigen. Sein Wunsch, die entprechende Anzeige nicht zu veröffentlichen, kann von live region nur berücksichtigt werden, wenn sein Schreiben einen Tag vor Anzeigenschluss für die betreffende Anzeige bei der Anzeigenleitung eingeht. Dem Auftraggeber obliegt es, live region von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Herausgeber erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen live region zu. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
17. Platzierungsvorgaben (aufpreispflichtig) ohne schriftliche Bestätigung durch live region sind nicht verbindlich.
18. live region zugesandte Leserbriefe und -meinungen dürfen mit Angabe des Absenders im Magazin veröffentlicht werden, sofern dies nicht vom Einsender ausdrücklich als nicht erwünscht schriftlich zur Kenntnis gebracht wird.
19. Kostenfrei durch live region erbrachte Leistungen erfolgen ohne Anspruch auf jegliche Gewährleistungsverpflichtungen. Dies gilt auch für kostenfreie PR-, Ratgeber- und andere Textbeiträge
20. Die durch live region gestalteten Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung durch live region weiterverwendet werden. Die weitergehende Nutzung ist kostenpflichtig.